Wolfgang Hauer hat zu den meisten Bundesländern einen Baurechtskommentar verfasst. Sie laufend zu überarbeiten war - insbesondere angesichts der großen Umbrüche in den 1990er Jahren - die längste Zeit stete Herkulesarbeit. Es verwundert nicht, dass Hauer - wie zB in der Steiermark - dazu übergegangen ist, Autorenkooperationen mit Praktikern des betreffenden Bundeslandes, wie hier - seit der 3. Auflage - dem Baurechtsexperten ORR Dr. Paul Trippl vom Amt der stmk Landesregierung, einzugehen.