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Der Amtshaftungsprozess. Amtshaftung, Notarhaftung, Europarecht. 3. Auflage. Von Bernd Tremml, Michael Karger und Michael Luber. Verlag Franz Vahlen, München 2009. 367 Seiten, broschiert, € 40,-.

FachliteraturMartin PaarZfV 2009/1672ZfV 2009, 891 Heft 6 v. 11.1.2010

Mit dem Werk "Der Amtshaftungsprozess" stellen die Autoren Tremml/Karger/Luber die deutsche Rechtslage zur Amtshaftung und Notarhaftung sowie die Haftung nach dem Europarecht dar. Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt bei der innerstaatlichen Staatshaftung, hier wiederum bei der Amtshaftung. Ingesamt beurteilen die Autoren das System der Staatshaftung als gewachsenes Chaos. Dem wird man zustimmen können, wenn man sich die verschiedenen Anspruchsgrundlagen der staatlichen Ersatzleistungen ansieht. So besteht neben der Amtshaftung gemäß § 839 BGB iVm Art 34 GG die Staatshaftung nach § 1 StHG DDR, die Haftung wegen Pflichtverletzung im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses, eine öffentlich-rechtliche Gefährdungshaftung. Neben diesen Schadenersatzansprüchen bestehen Entschädigungsanprüche wie der Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff oder der allgemeine Aufopferungsanspruch sowie Ansprüche auf Folgenbeseitigung und Erstattung. Die Autoren bezeichnen dieses System des Staatshaftungsrechts als mehrschichtig und komplex, das sich aus sehr unterschiedlichen und nur unvollkommen aufeinander abgestimmten gesetzlichen, gewohnheitsrechtlichen und richterrechtlichen Rechtsinstituten zusammensetze. Mit einer Reform des Staatshaftungsrechts sei in naher Zukunft nicht zu rechnen, nicht zuletzt weil mit einer solchen Reform der öffentliche Haushalt mit einer beträchtlichen Mehrbelastung zu rechnen hätte. Der Befund der Autoren zur deutschen Rechtslage ist auch für den österreichischen Juristen von Interesse. Nach der österreichischen Rechtslage bestehen neben dem Amtshaftungsgesetz ebenfalls weitere eigene Haftungsgrundlagen wie zB das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz, das Impfschadengesetz uva. Anders als in Deutschland ist das Amtshaftungsgesetz dennoch von Bedeutung, weil dieses auf Grund des umfassenden Anwendungsbereichs in der Praxis die am häufigsten herangezogene Norm ist.

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