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GZ 43/11-BK/09 vom 13. 8. 2009 (VERWENDUNGSÄNDERUNGEN)

BerufungskommissionVERSETZUNGENZfV 2009/1666ZfV 2009, 872 Heft 5 v. 3.11.2009

BDG 1979 § 38 Abs 3 Z 4 (rechtskräftige Disziplinarstrafe, Entnahme von Kassengeldern für private Zwecke, Versetzung an Dienststelle mit gegenseitiger Kontrollmöglichkeit)

§ 38 Abs 4 (Versetzung an anderen Dienstort, einfache Fahrtstrecke von 70 km, schonendste Variante)

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