B-VG Art 18 Abs 1 (Legalitätsprinzip, differenziertes; materiell-rechtliche Bestimmtheit, unbestimmte Gesetzesbegriffe; Verpflichtung des Betreibers einer Telekommunikationsanlage, "alle erforderlichen" Auskünfte)
Art 90 Abs 2 (Strafverfahren, Anklageprinzip; von Bedeutung auch für das Verwaltungsstrafverfahren; Verbot einer Verpflichtung zur Selbstbeschuldigung)