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VfGH 6. 11. 2008, G 86, 87/08 (Verwaltungsstrafrecht)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2009/1660ZfV 2009, 868 Heft 5 v. 3.11.2009

VStG § 19 Abs 2 (Strafbemessung, Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer)

§ 31 Abs 3 idF BGBl 1995/620 (Strafbarkeits- und Vollstreckungsverjährung nach Ablauf von 3 Jahren)

§ 51 Abs 7 idF BGBl I 1998/158 (Außerkrafttreten des erstinstanzlichen Straferkenntnisses 15 Monate nach Einlangen der Berufung in einem Verfahren, in dem nur dem Beschuldigten das Recht der Berufung zusteht; lückenhaftes Äquivalent für fehlende Säumnisbeschwerde in Verwaltungsstrafsachen; die seit der Novelle BGBl 1990/358 bestehende Nichtgeltung der 15-Monate-Frist für Mehrparteienverfahren verstößt gegen das Gebot des Art 13 iVm Art 6 Abs 1 MRK, eine wirksame Beschwerde vorzusehen)

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