B-VG Art 132 (Säumnisbeschwerde vor VwGH, keine in Verwaltungsstrafsachen mit Ausnahme von Privatanklage- und Finanzstrafsachen)
B-VG Art 132 (Säumnisbeschwerde vor VwGH, keine in Verwaltungsstrafsachen mit Ausnahme von Privatanklage- und Finanzstrafsachen)