B-VG Art 18 Abs 1 (Legalitätsprinzip, differenziertes; materiell-rechtliche Bestimmtheit, unbestimmte Gesetzesbegriffe, Verpflichtung des Betreibers einer Telekommunikationsanlage, "alle erforderlichen" Auskünfte zu erteilen)
Art 90 Abs 2 (Strafverfahren, Anklageprinzip; von Bedeutung auch für das Verwaltungsstrafverfahren; Verbot einer Verpflichtung zur Selbstbeschuldigung; zwangsbewehrte administrative Auskunftspflichten nach TKG 2003)