B-VG Art 140 Abs 1 letzter Satz (Gesetzesprüfung, Individualantrag, Legitimation keine; Vorhandensein und Beschreitung eines zumutbaren Rechtsweges, Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Kostenersatz; Aufteilung des Vermögens aus Anlass der Gründung der Landeszahnärztekammern, Bestehen eines Schiedsverfahrens bzw im Falle des Scheitern der Vermögensaufteilung Streitbeilegung im ordentlichen Rechtsweg)