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VfGH 29. 9. 2008, A 21/07 (Sozialversicherung)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2009/1652ZfV 2009, 865 Heft 5 v. 3.11.2009

DienstleistungsscheckG: § 6 Abs 2 (Deckung des für die der Erfüllung der Aufgaben dieses Bundesgesetzes dienenden Aufwandes vom Bund aus der Gebarung Arbeitsmarktpolitik; Erstattungsfähige Aufwendungen; keine, Aufwendungen für - dem eigenen Wirkungsbereich zuzuordnende - Kernaufgaben der Sozialversicherungsträger; Speicherung der Versicherungszeit und der Beitragsgrundlagen, Anlage von Beitragskonten sowie Vorschreibung und Einhebung der Beiträge nicht erstattungsfähig)

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