ABGB § 974 (Prekarium, nicht vorliegend; Wohnrechtsvereinbarung, die nur mittels gerichtlicher Kündigung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Letzten eines Monats und nur aus wichtigen Kündigungsgründen auflösbar ist)
NAG § 11 Abs 2 Z 2 (Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel; Rechtsanspruch auf eine ortsübliche Unterkunft; Wohnrechtsvereinbarung)