AVG § 58 Abs 1 (Bescheid, Inhalt und Form; normative Erledigung, keine; fehlende Bescheidbezeichnung, bloße Mitteilung über die Nichtanerkennung von Kursen sowie Zeugnissen/Schulungsnachweise zur Ausbildung für Straßenaufsichtsorgane für Sondertransporte; kein subjektiv öffentliches Recht auf Bestellung bzw Innehabung der Funktion als Straßenaufsichtsorgan)
VwGH, 27. 2. 2009, 2009/02/0009, 0010