AVG: § 10 Abs 4 (Absehen von einer ausdrücklichen Vollmacht bei amtsbekannten Familienmitgliedern; Möglichkeit eines Verbesserungsauftrags bei Zweifel am Bestehen der Vollmacht; notwendige Unterscheidung zwischen dem Bestand einer Vollmacht und deren Beurkundung; Datierung der Vollmacht bedeutet nicht zwingend, dass das Vollmachtsverhältnis erst ab der Datierung entstanden ist)
§ 13 Abs 3 (Auftrag zur Verbesserung bei Mängeln schriftlicher Anbringen; ebenso)