AVG § 13 Abs 3 (Mängel schriftlicher Anbringen, Mängelbehebungsauftrag durch Behörde, Setzung einer angemessenen Frist, Zurückweisung des Anbringens nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist; Pflicht zur konkreten Bezeichnung des Mangels im Mängelbehebungsauftrag, fehlende Berufungsbegründung)
§ 63 Abs 3 (Berufung, ua begründeten Berufungsantrag, keine formalistischen Anforderungen an Berufungsbegründung)