VwGG § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumnis durch falschen Eintrag in den Kanzleikalender des Rechtsanwalts; fehlendes Kontrollsystem hinsichtlich der Übertragung von Fristen in den Kanzleikalender; kein minderer Grad des Versehens)
VwGH 18. 2. 2009, 2009/08/0014