VwGG: § 36 Abs 2 idF BGBl I 1997/88 (Säumnisbeschwerde, Nachholungsfrist, ungenütztes Verstreichen bewirkt Zuständigkeitsübergang auf VwGH; Einstellung des Verfahrens im Fall der Nachholung)
VwGG: § 36 Abs 2 idF BGBl I 1997/88 (Säumnisbeschwerde, Nachholungsfrist, ungenütztes Verstreichen bewirkt Zuständigkeitsübergang auf VwGH; Einstellung des Verfahrens im Fall der Nachholung)