StbG 1985: § 27 Abs 1 (Verlust der Staatsbürgerschaft, Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft; Erfordernis einer "positiven" Willenserklärung und des tatsächlichen Erwerbs der fremden Staatsbürgerschaft)
§ 42 Abs 1 (Feststellungsbescheid in Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft, wenn rechtliches Interesse des Antragstellers an der Feststellung)