AlVG § 12 Abs 6 lit a (Arbeitslosigkeit, Beschäftigung unter der Geringfügigkeitsgrenze; Hausbesorger, Entgeltwert für die Dienstwohnung und pauschalierter Materialersatz, bei Beurteilung der Geringfügigkeit unberücksichtigt bleibend;)
§ 36a (Feststellung des Einkommens für die Anrechnung auf die Notstandshilfe; Berücksichtigung auch des Entgeltwert für die Dienstwohnung und pauschalierter Materialersatz)