AlVG § 9 Abs 1 Z 6 (Arbeitswilligkeit; Bereitschaft zur Annahme einer von der regionalen Geschäftsstelle vermittelten zumutbaren Beschäftigung)
AlVG § 9 Abs 1 Z 6 (Arbeitswilligkeit; Bereitschaft zur Annahme einer von der regionalen Geschäftsstelle vermittelten zumutbaren Beschäftigung)