Stmk SozialhilfeG 1998: § 4 Abs 1 (Hilfsbedürftigkeit; Nichtvorliegen bei Unterhaltsansprüchen; Nichtvorliegen bei Bestehen eines Anspruchs der Patientin aus einem Reiseversicherungsvertrag bei gegebener Liquidierbarkeit, mögliche und zumutbare Durchsetzung dieses Anspruchs gegen rumänischen Reiseversicherer)