Tir NSchG 1997: § 1 Abs 1 lit a (Ziele des Gesetzes; Bewahrung und nachhaltige Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur; nachhaltige Veränderung des Landschaftsbildes als Beeinträchtigung)
§ 1 Abs 1 lit b (ebenso; Erholungswert)
Tir NSchG 1997: § 1 Abs 1 lit a (Ziele des Gesetzes; Bewahrung und nachhaltige Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur; nachhaltige Veränderung des Landschaftsbildes als Beeinträchtigung)
§ 1 Abs 1 lit b (ebenso; Erholungswert)