Bgld PflegegeldG: § 1 Abs 1 (Pflegegeld, Zweck, pauschalierte Abgeltung pflegebedingter Mehraufwendungen)
§ 3 Abs 1 Z 1 lit a (Anspruch österreichischer Staatsbürger)
§ 3 Abs 4 (Nachsicht vom Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft im Falle einer sozialen Härte aufgrund der persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse des Fremden; maßgebend ist, ob der Pflegebedürftige die erforderliche Pflege mangels finanzieller Deckung des Mehraufwandes nicht oder nicht im entsprechenden Ausmaß erhält; Gesamtbetrachtung der Verhältnisse; hier: Pflege und Betreuung durch die Familie; Entscheidung über Nachsicht und Pflegegeld in gesonderten Bescheidabsprüchen, verschiedenartige Rechtsmittel)