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VwGH 27. 1. 2009, 2007/11/0221 (Militärwesen)

JudikaturMILITÄRWESENZfV 2009/1535ZfV 2009, 828 Heft 5 v. 3.11.2009

WehrG 2001: § 26 Abs 1 Z 1 (Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung eines Präsenzdienstes, wenn und solange es militärische Rücksichten oder sonstige öffentliche Interessen erfordern; hier: neonazistisches Gedankengut)

VwGH 27. 1. 2009, 2007/11/0221

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