HGG 1985: § 8 Abs 4 (der Erstattungsbeitrag ist durch Abzug von den Bezügen im neuen Dienstverhältnis unter sinngemäßer Anwendung des § 13a Abs 2 bis 4 GehG 1956 hereinzubringen)
HGG 1985: § 8 Abs 4 (der Erstattungsbeitrag ist durch Abzug von den Bezügen im neuen Dienstverhältnis unter sinngemäßer Anwendung des § 13a Abs 2 bis 4 GehG 1956 hereinzubringen)