KFG § 103 Abs 2 (Pflichten des Zulassungsbesitzers; Lenkeranfrage; Auskunft, Bekanntgabe einer Person mit Wohnsitz im Ausland, erhöhte Mitwirkungspflicht, notwendige amtliche Überprüfung der gemachten Angaben)
VwGH 23. 1. 2009, 2008/02/0030
KFG § 103 Abs 2