BVG über die Ämter der LReg außer Wien 1925: - (Landesregierung, Hilfsapparat Amt der Landesregierung; Entscheidung einer anderen Stelle im Namen der Landesregierung verfassungswidrig; Umdeutung einer Bestimmung, die Ermächtigung der BH zur Entscheidung im Namen der Landesregierung enthält)
Vlbg GdG: § 83 (Vorstellung gegen Bescheide des obersten Gemeindeorgans)