FremdenpolizeiG: § 56 Abs 1 (Aufenthaltsverfestigung bei Fremden mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG"; schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit; System der abgestuften Gefährdungsprognosen)
§ 66 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung; keine ausgeprägten familiären Bindungen; Beeinträchtigung der sozialen Integration durch massives Fehlverhalten)