FPG § 21 Abs 1 Z 2 (Erteilung von Visa; nicht ausreichend begründete Annahme, dass die Wiederausreise des Fremden nicht gesichert erscheint; Erfordernis konkreter Anhaltspunkte)
§ 21 Abs 5 Z 3 (öffentliche Interessen, die der Visumerteilung entgegenstehen; finanzielle Belastung einer Gebietskörperschaft; im vorliegenden Fall nicht begründete Annahme)