FremdenpolizeiG: § 60 Abs 2 Z 1 (Voraussetzungen für ein Aufenthaltsverbot; strafgerichtliche Verurteilung)
§ 62 (Rückkehrverbot; ebenso)
§ 66 Abs 1 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung; strafbare Handlungen im Bereich der Eigentumskriminalität, unzulässige Unterbindung des Familienlebens auf längere Zeit)