NÖ BauO: § 6 Abs 2 Z 3 (subjektive Rechte der Nachbarn; Aufzählung von Bestimmungen; Belichtung von Fenstern; nur Bestimmungen, die die Belichtung von Hauptfenstern zulässiger Gebäude auf Nachbargrundstück betreffen; zukünftig zulässige Gebäude maßgeblich; Berücksichtigung von § 39 und § 107 BautechnikV bei der Prüfung der Auswirkungen auf zulässige Gebäude; Geländeänderungen durch das Bauvorhaben sind für die Berechnung der zulässigen Höhe relevant)