AsylG 2005 § 5 Abs 1 (Zuständigkeit eines anderen Staates, Zurückweisung eines Antrages auf internationalen Schutz wegen Unzuständigkeit aufgrund der Dublin II-VO)
MRK: Art 8 (Schutz des Privat- und Familienlebens, bei Eingriff Erfordernis einer Interessensabwägung)