AsylG 1997: § 10 Abs 5 idF BGBl I 2003/101 (Familienverfahren, gesonderte Prüfung von Asylanträgen von Familienangehörigen, Führung des Verfahrens unter einem, gleicher Schutzumfang für alle Familienangehörigen, Aufhebung eines Bescheides im Familienverfahren durch VwGH, Rechtswidrigkeit der anderen Familienbescheide)