AWG 2002 § 2 Abs 1 Z 1 (Abfallbegriff; hier: Aushubmaterial oder Abbruchmaterial einer Baustelle erfüllt subjektiven Abfallbegriff)
§ 2 Abs 4 Z 1 (Altstoff; Begriff)
§ 5 Abs 1 (Altstoffe gelten so lange als Abfälle, bis sie oder die aus ihnen gewonnenen Stoffe unmittelbar als Substitution von Rohstoffen oder von aus Primärrohstoffen erzeugten Produkten verwendet werden; unmittelbare Verwendung; Begriff)