Wenn im Hochschulbereich von Gleichbehandlung die Rede ist, wird darunter zumeist die Gleichbehandlung von Männern und Frauen verstanden. Dass Gleichbehandlung umfassend zu verstehen ist, ist nicht zuletzt ein Postulat der jüngeren Vergangenheit, das sich aus der Antidiskriminierungs-RL 2006/54/EG ergibt. Diese umfassende Dimension von Gleichbehandlung darzustellen, ist das große Verdienst des vorliegenden Tagungsbandes. Er gibt die Vorträge des Symposiums des Instituts für Bildungsrecht und Bildungspolitik in Graz vom Herbst 2007, ergänzt um weitere Beiträge zum Thema, wieder. Neben dem umfassenden thematischen Ansatz zeichnet er sich auch durch eine große Breite beim Hintergrund der einzelnen Autorinnen und Autoren aus, weshalb auch nicht von einer rein rechtswissenschaftlichen Publikation, sondern von einer transdisziplinären Kompilation gesprochen werden kann. Die Frage, was Gleichheit im Hochschulbereich bedeutet, bleibt jedoch weitgehend unbeantwortet: Die Wissenschaft (aber auch ihre Lehre) sollten in erster Linie dem Postulat der Exzellenz verpflichtet sein, weshalb Gleichheit im Sinne eines Egalitätspostulats keinen Platz haben, sondern Exzellenz Ungleichbehandlung - durchaus im Lichte der zum verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz entwickelten Dogmatik - geradezu bedingen sollte. Dass jedoch bereits die Bewertung einer Leistung als exzellent unter der Perspektive der Gleichbehandlung nicht immer befriedigend erfolgt, geht aus manchen Beiträgen des Tagungsbandes deutlich hervor.