Vor über einem Jahr hat der AsylGH seine Tätigkeit aufgenommen. Dies soll zum Anlass genommen, eine erste Bilanz zu ziehen. Erörtert werden die praktische Lösung der zahlreichen Übergangsfragen ebenso wie die inzwischen ergangene Rechtsprechung des VfGH zum AsylGH. Im Mittelpunkt des Beitrags steht das neu geschaffene Institut der Grundsatzentscheidungen, von dem überraschenderweise noch nicht Gebrauch gemacht wurde. Es wird aber gezeigt, dass in etlichen Verfahren die Einholung einer Grundsatzentscheidung in Betracht gekommen wäre.