VfGG § 24 Abs 2 (Verfahren vor dem VfGH, Vertretung des Bundes; vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Organe; die Vollmacht muss von Bundesorgan erteilt sein, keine Kettenvollmacht; Bevollmächtigung einer Aktiengesellschaft, Erteilung einer Vollmacht an Rechtsanwalt durch die Aktiengesellschaft unzulässig)