Krnt JagdG 2000 idF LGBl 2004/7: § 37 Abs 7 lit b (Zuständigkeit des Landesvorstandes der Krnt Jägerschaft zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von an der Universität für Bodenkultur Wien abgelegten Prüfungen im Rahmen des Nachweises der jagdlichen Eignung; Aufhebung der Wortfolge "der Landesvorstand der Kärntner Jägerschaft die Gleichwertigkeit der Prüfung anerkannt hat" als verfassungswidrig)