Bgld GVG 2007: § 1 Abs 1 Z 1 (Ziel und Geltungsbereich; Ziel ist es, dem öffentlichen Interesse zur Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken unter Berücksichtigung kleinbäuerlicher Strukturen, ökologischer Verträglichkeit und Multifunk-
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