WaffG 1996: § 18 Abs 1 (Erwerb, Besitz und Führen von Kriegsmaterial ist verboten)
§ 18 Abs 2 (Ausnahmebewilligung; ua berechtigtes Interesse glaubhaft machen; Sammeln historischer Waffen ist berechtigtes Interesse)
VwGH 16. 12. 2008, 2008/11/0170
WaffG 1996: § 18 Abs 1 (Erwerb, Besitz und Führen von Kriegsmaterial ist verboten)
§ 18 Abs 2 (Ausnahmebewilligung; ua berechtigtes Interesse glaubhaft machen; Sammeln historischer Waffen ist berechtigtes Interesse)
VwGH 16. 12. 2008, 2008/11/0170