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VwGH 2. 7. 2008, 2007/08/0207 (Völkerrecht)

JudikaturVÖLKERRECHTZfV 2009/1294ZfV 2009, 687 Heft 4 v. 9.9.2009

Wr Übereinkommen über diplomatische Beziehungen: Art 33 Abs 2 (Befreiung von den Vorschriften über soziale Sicherheit für private Hausangestellte eines Diplomaten; fehlende Feststellungen zu Erfüllung der Voraussetzungen)

Art 37 Abs 1 (Ausdehnung der Vorrechte und Immunitäten auf zum Haushalt eines Diplomaten gehörende Familienmitglieder, wenn sie nicht Angehörige des Empfangsstaats sind; fehlende Feststellungen)

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