Wr Übereinkommen über diplomatische Beziehungen: Art 33 Abs 2 (Befreiung von den Vorschriften über soziale Sicherheit für private Hausangestellte eines Diplomaten; fehlende Feststellungen zu Erfüllung der Voraussetzungen)
Art 37 Abs 1 (Ausdehnung der Vorrechte und Immunitäten auf zum Haushalt eines Diplomaten gehörende Familienmitglieder, wenn sie nicht Angehörige des Empfangsstaats sind; fehlende Feststellungen)