AVG § 68 Abs 1 (Bescheid, Rechtskraft; entschiedene Sache; Antrag auf Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes; neue Sache bei wesentlichen Sachverhaltsänderungen)
FPG § 65 (Antrag auf Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes; Zweitantrag, wesentliche Sachverhaltsänderungen)