AVG §§ 37 ff (Ermittlungsverfahren, Asylverfahren, Heranziehung aller verfügbaren Dokumentationsquellen zur Beurteilung der allgemeinen Lage in einem Herkunftsstaat, Abwägung unterschiedlicher Aussagen in verschiedenen Quellen; Einbeziehung von Berichten der mit Flüchtlingsfragen befassten internationalen Organisationen)