AVG § 13 (Anbringen, Auslegung; keine Deutung, die aus dem Wortlaut nicht unmitelbar erschlossen werden kann)
AlVG § 47 Abs 1 (Bescheid über nicht zuerkannte Leistungen; im vorliegenden Fall nach dem Wortlaut des Anbringens nicht beantragt)
AHG: § 1 Abs (Haftung für Schäden durch ein rechtswidriges Handeln von als Organen handelnden Personen, Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte)