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VwGH 18. 12. 2008, 2007/08/0320 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2009/1279ZfV 2009, 684 Heft 4 v. 9.9.2009

AVG § 13 (Anbringen, Auslegung; keine Deutung, die aus dem Wortlaut nicht unmitelbar erschlossen werden kann)

AlVG § 47 Abs 1 (Bescheid über nicht zuerkannte Leistungen; im vorliegenden Fall nach dem Wortlaut des Anbringens nicht beantragt)

AHG: § 1 Abs (Haftung für Schäden durch ein rechtswidriges Handeln von als Organen handelnden Personen, Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte)

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