AVG § 59 Abs 1 (Bescheid, Spruch; Erledigung der in Verhandlung stehenden Angelegenheit; Bewilligung, Erteilung unter Auflagen; Bewilligung und Auflagen eine Einheit; Trennbarkeit, wenn die Bewilligung auch ohne die Auflage erteilt worden wäre; Baubewilligung, Ausschließung der Benützung einer Forststraße als Zufahrt, keine Erforderlichkeit der Auflage, Trennbarkeit)