VwGG § 48 (Kostenersatz; keine Grundlage für den Ersatz von Aufwendungen aufgrund der Beteiligung an einem Vorabentscheidungsverfahren)
EG: Art 39 (Freizügigkeit der Arbeitnehmer; Unzulässigkeit der Bedingung, dass der Empfänger von Leistungen der Arbeitslosigkeit seinen Wohnort im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats hat, sofern dies nicht objektiv gerechtfertigt und verhältnismäßig ist)