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VwGH 22. 10. 2008, 2008/06/0104 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2009/1250ZfV 2009, 678 Heft 4 v. 9.9.2009

VwGG § 33 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Klaglosstellung, Einstellung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Wegfall des Rechtsschutzinteresses, sonstige Gegenstandslosigkeit)

§ 58 Abs 2 (Einstellung wegen sonstiger Gegenstandslosigkeit, Kosten; keine Bedachtnahme auf Einstellung, würde unverhältnismäßiger Aufwand entstehen, Zuspruch nach freier Überzeugung; Kostenzuspruch an das Land in Bausache ungeachtet der Einstellung des Verfahrens)

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