VwGG § 34 Abs 1 (Beschwerde, offenbare Unzuständigkeit des VwGH, Zurückweisung; Nichterschöpfung des Instan-
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zenzuges; Entscheidung des Berufungssenats der Stadt Wien aufgrund eines Devolutionsantrages, weiterer Instanzenzug an den Gemeinderat)