Sbg VeranstaltungsG 1997: § 7 Abs 1 und 2 (besondere Bewilligungsvoraussetzungen für bewilligungspflichtige Veranstaltungen; Revue- und Varietevorstellungen; Bedenken aus Gründen der öffentlichen Sicherheit; Befürchtung von Handlungen, die öffentlichen Anstand in geschlechtlichen Hinsicht besonders verletzen; Peep-Show)
VwGH 15. 12. 2008, 2008/02/0378