StVO § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkotest, Verweigerung; Verweigerungen bei getrennten Fahrten, jeweils neuerlicher Willensentschluss; selbstständige Taten, kein fortgesetztes oder Dauerdelikt)
VStG § 22 (Kumulationsprinzip)