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VwGH 28. 11. 2008, 2008/02/0200 (Strassenpolizei)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2009/1221ZfV 2009, 666 Heft 4 v. 9.9.2009

StVO § 82 Abs 1 (Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken; Bewilligungspflicht; Anbringen eines Stehers in Straßenfläche eines Haltestellenbereiches und einer Absperrung)

§ 99 Abs 3 lit d (Strafbestimmungen; Verbot der Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken ohne Bewilligung)

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